Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Homecoming der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach am 10. Mai 2025
1 Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Homecoming der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach, vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr.-Ing. Sascha Müller-Feuerstein, – nachfolgend „Hochschule Ansbach“ genannt – und den Veranstaltungsbesucherinnen und den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast“ und/oder „Gäste“ genannt – welche das Homecoming der Hochschule Ansbach am 10. Mai 2025 besuchen.
1.2 Die Gäste erkennen mit der über Pretix verlaufenen Anmeldung für das Homecoming der Hochschule Ansbach diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Homecoming der Hochschule Ansbach als verbindlich für sich und alle Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung an.
2 Vertragsgegenstand I Durchführung der Veranstaltung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs des Homecomings der Hochschule Ansbach, dem diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung, finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet auf www.hs-ansbach.de.
2.2 Die Hochschule Ansbach gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
3 Anmeldung
Die Anmeldung für das Homecoming der Hochschule Ansbach erfolgt ausschließlich über das Ticketing-System Pretix. Die Anmeldung ist kostenlos, jedoch verbindlich. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig auf der Veranstaltungsseite bekannt gegeben. Eine Stornierung ist per E-Mail an: alumni@hs-ansbach.de möglich.
4 Anfangszeiten und Einlass
Nur die offiziell von der Hochschule Ansbach betriebene Webseite
(www.hs-ansbach.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) des Homecomings. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Hochschule Ansbach keine Gewähr.
5 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen des Campus der Hochschule Ansbach gefunden werden, sind bei den Veranstaltern abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
6 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
6.1 Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Gäste ihr unwiderrufliches und unentgeltliches Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Nutzung und Verwertung der Bildnisse durch die Hochschule Ansbach (Soziale Medien, Presse, Druckprodukte). Die Hochschule Ansbach kann nicht gewährleisten, dass Sie nicht auf einer der Bildaufnahmen zu sehen sind, die durch die Hochschule Ansbach genutzt werden.
6.2 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hochschule Ansbach. Die Hochschule Ansbach ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die Hochschule Ansbach ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
6.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in Ziffer 6.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 9.1 (Hausrecht) nach sich ziehen.
7 Sicherheitsbestimmungen
Es gilt grundsätzlich die Bayerische Versammlungsstättenverordnung. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
8 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise der Hochschule Ansbach unter dem Link https://www.hs-ansbach.de/datenschutz/
9 Hausrecht
9.1 Die Hochschule Ansbach übt auf dem Gelände und in den Räumen der Veranstaltung das Hausrecht aus. Die Hochschule ist als Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung sowie vor und nach der Veranstaltung berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zur Wahrung des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen sowie in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.
9.2 Die Mitnahme eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet.
9.3 Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
9.4 Den Anweisungen des Personals der Hochschule Ansbach ist Folge zu leisten.
10 Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe
10.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen oder auf dem Gelände der Hochschule Ansbach und/oder am Veranstaltungsort erleidet, haftet die Hochschule Ansbach, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
10.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber der Hochschule Ansbach, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
10.3 Die Hochschule Ansbach haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12 Anwendbares Recht I Gerichtsstand I Sonstiges
12.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Bezüglich Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, sofern hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehungen gem. Ziffer 2 „Vertragsgegenstand/Durchführung der Veranstaltung“ zwischen der Hochschule Ansbach und den Gästen ist Ansbach.
12.4 Der Gerichtsstand ist der Sitz der Hochschule Ansbach, sofern die Gäste nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind. Das Gleiche gilt, wenn die Gäste keinen festen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In den genannten Fällen hat die Hochschule Ansbach jedoch das Recht, das zuständige Gericht am Wohnsitz der Gäste anzurufen.
12.5 Die Hochschule Ansbach behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern