AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Absolventenfeier der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach am 11. Juli 2026

1 Grundlegende Bestimmungen | Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Absolventenfeier der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach, vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Sascha Müller-Feuerstein – nachfolgend Hochschule Ansbach genannt – und die Veranstaltungsbesuchenden (nachfolgend Gäste genannt), die an der Absolventenfeier am 11. Juli 2026 teilnehmen.

1.2 Die Gäste erkennen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für die Absolventenfeier der Hochschule Ansbach diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich für sich sowie gegebenenfalls von ihnen mitangemeldete Personen an.

1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, soweit der Gast über eine gültige Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt.

2 Vertragsgegenstand | Durchführung der Veranstaltung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der Absolventenfeier der Hochschule Ansbach, dem diese AGB zugrunde liegen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z. B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet unter alumni.hs-ansbach.de.

2.2 Die Hochschule Ansbach gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und sorgt für die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass der Veranstaltungsort durchgehend beheizt ist. Eine regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten kann unabhängig von der Außentemperatur erforderlich sein. Die Gäste werden daher gebeten, bei Bedarf geeignete Kleidung mitzubringen.

3 Anmeldung

Die Anmeldung ist vom 23.02.2026 bis einschließlich 30.04.2026 möglich – nur solange der Vorrat reicht.

Bei minderjährigen Gästen ist das Alter bei der Anmeldung anzugeben. Sitzplatzwünsche werden berücksichtigt, können jedoch zur Optimierung der Gesamtverteilung vom Veranstaltenden angepasst werden.

Für jede Person – einschließlich Kinder unter 12 Jahren – ist ein eigenes Ticket erforderlich. Für Kinder unter 12 Jahren kann nach der Buchung durch Kontaktaufnahme per E-Mail an alumni@hs-ansbach.de eine Preisreduzierung auf ein vergünstigtes Kinderticket in Höhe von 10 Euro beantragt werden. Die nachträgliche Preisreduzierung erfordert eine manuelle Bearbeitung durch die Hochschule Ansbach.

4 Preise

4.1 Der Ticketpreis für die gesamte Veranstaltung beträgt pro Person 86 Euro (brutto).

4.2 Im Ticketpreis enthalten sind: Sektempfang, Urkundenverleihung im Rahmen des Festaktes, Galabuffet mit Wein und Wasser auf den Tischen sowie der Zugang zur After-Show-Party. Alle weiteren Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.

4.3 Für Kinder unter 12 Jahren ist ein vergünstigtes Kinderticket zum Preis von 10 Euro (brutto) erhältlich. Dieses muss bei der Bestellung zunächst als reguläres Ticket gebucht werden. Im Anschluss an die Bestellung ist eine E-Mail an alumni@hs-ansbach.de erforderlich, um die Ticketkategorie manuell anzupassen und den Preis entsprechend zu korrigieren.

5 Stornobedingungen

Eine Rückgabe der Tickets ist bis einschließlich 30.04.2026 gegen volle Erstattung des Ticketpreises möglich.

Bei einer Stornierung im Zeitraum vom 01.05.2026 bis einschließlich 31.05.2026 werden 40 % des Ticketpreises erstattet.

Ab dem 01.06.2026 ist eine Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

Sollten Gäste nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird in jedem Fall um eine entsprechende Rückmeldung gebeten.

6 Anfangszeiten und Einlass

Nur die offiziell von der Hochschule Ansbach betriebene Webseite (alumni.hs-ansbach.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Absolventenfeier. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Hochschule Ansbach keine Gewähr.

7 Garderobe

Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt.

Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat.

Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Hochschule Ansbach die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Bargeld und sonstige Wertgegenstände sind von der Haftung ausgeschlossen. Sollte kein Garderobenpersonal vorhanden sein, wird keine Haftung übernommen.

8 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in den Räumen der Orangerie Ansbach im Hofgarten gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen

9.1 Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Gäste ihr unwiderrufliches und unentgeltliches Einverständnis zur Erstellung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung sowie zu deren Nutzung und Verwertung durch die Hochschule Ansbach (z. B. soziale Medien, Presse, Druckprodukte).

9.2 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Gäste ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hochschule Ansbach zulässig.

9.3 Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1 nach sich ziehen.

10 Sicherheitsbestimmungen

Es gilt grundsätzlich die Bayerische Versammlungsstättenverordnung. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

11 Datenschutz

11.1 Es gelten die Datenschutzhinweise der Hochschule Ansbach unter
https://www.hs-ansbach.de/datenschutz/

11.2 Mit dem Erwerb eines Tickets für die Absolventenfeier willigen die Absolventinnen und Absolventen ein, dass ihre im Rahmen der Anmeldung angegebene private E-Mail-Adresse in die Alumni-Datenbank der Hochschule Ansbach aufgenommen wird. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich zum Zweck der weiteren Kontaktpflege. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

12 Hausrecht

12.1 Das Hausrecht auf dem Gelände und in den Räumen der Orangerie Ansbach im Hofgarten wird durch die Bayerische Schlösserverwaltung ausgeübt.
Die Hochschule Ansbach ist als Veranstalterin für die Dauer der Veranstaltung sowie vor und nach der Veranstaltung berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zur Wahrung des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltende Hausordnungen verstoßen haben. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

12.2 Den Anweisungen des Personals der Hochschule Ansbach ist Folge zu leisten.

12.3 Die Mitnahme eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.

12.4 Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

12.5 Sofern der Eintritt an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf ausschließlich der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz eingenommen werden.

12.6 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten ist untersagt.

13 Haftung | Absage der Veranstaltung

13.1 Die Hochschule Ansbach haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

13.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht. Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14 Jugendschutz

Für die Absolventenfeier gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung bis 24 Uhr ohne Begleitperson besuchen, danach nur mit entsprechender Begleitperson. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen

15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16 Anwendbares Recht | Gerichtsstand | Sonstiges

16.1 Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3 Erfüllungsort ist Ansbach.
16.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Hochschule Ansbach, sofern gesetzlich zulässig.
16.5 Die Hochschule Ansbach behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.